Wer bei dem Verkauf eines Hauses den Umfang eines bestehenden Mangels wie etwa eines Marderbefalls im Dach nicht vollständig und korrekt beschreibt, kann trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadensersatz haften. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12).
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Hausverkäufer darf Marderbefall auf Dachboden nicht verschweigen
Koblenz (dpa/tmn) - Arglistig Mängel zu verschweigen, kann Hausverkäufern später eine Schadenersatzklage einhandeln. Zu den Dingen, die man Interessenten mitteilen muss, gehören auch Schäden durch einen Marder.
Ein Hausverkäufer darf nicht verschweigen, dass auf dem Dachboden ein Marder gewütet hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Nach Auffassung des Gerichts handelt der Verkäufer arglistig, wenn er den Marderbefall nicht zur Sprache bringt. Daher müsse er für die Kosten einer späteren Sanierung des Dachbodens aufkommen (Az.: 4 U 874/12).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Hauskäufers statt. Der Kläger hatte nach dem Kauf des Hauses festgestellt, dass ein Marder auf dem Dachboden erhebliche Schäden angerichtet hatte. Der Hauskäufer verlangte von dem Vorbesitzer Schadenersatz von 25 000 Euro, um die Schäden zu beseitigen. Denn der Verkäufer habe von dem Marderbefall gewusst, ihn aber verschwiegen.
Die Feststellungen des Gerichts bestätigten diesen Verdacht. Als unerheblich werteten die Richter, dass im Kaufvertrag die Gewährleistung für das Haus ausgeschlossen wurde. Denn davon seien arglistig verschwiegene Mängel nicht erfasst, so das OLG.
Quelle: n-tv.de , dpa
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„Verscharrt wie ein Hund“ - Kölner Stadtanzeiger vom 08.12.2008 ( http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/aerger-mit-aemtern--verscharrt-wie-ein-hund-,16341264,13043346.html )
Ihr Sohn starb, wurde eingeäschert und in einem anonymen Gräberfeld beerdigt. „Verscharrt wie ein Hund, irgendwo in der Erde“, sagt Seweryna Lemke. Die 72-Jährige wusste nichts vom Tod ihres Kindes, ist von den Behörden nicht informiert worden. Jetzt kennt niemand die genaue Stelle, wo der Tote begraben wurde. Trotzdem soll die Mutter 2595,17 Euro für die Beisetzung bezahlen. Deshalb hat sie Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Waldemar Lemke wurde 46 Jahre alt. Es war der 16. März 2005, als ein Bekannter ihn tot in seiner Kölner Wohnung fand. Im Obduktionsbericht steht, er sei ohne Fremdeinwirkung gestorben. Vermutlich war ein Sturz die Todesursache. Aber es ist nicht nur der Tod, der die Mutter sprachlos macht. „Sie haben ihn verbrannt, ohne mich zu informieren“, sagt Seweryna Lemke. „Das kann man sich kaum vorstellen.“
Ende Februar 2005 hatten sich Mutter und Sohn das letzte Mal gesehen. Danach meldete sich der allein lebende Mann, der sonst mindestens einmal im Monat vorbei kam, nicht mehr und war auch nicht mehr erreichbar. Das ging wochenlang so, bis die Sorgen der Mutter immer größer wurden. Als Anrufe bei Krankenhäusern nichts brachten, ging sie Anfang Mai zur Polizei. Ihr Sohn sei verstorben, hieß es. Nähere Informationen dürfe aber nur das Ordnungsamt geben.
„Als ich dort nachfragte, machte die Sachbearbeiterin große Augen“, erinnert sich Seweryna Lemke. „Dann sagte sie, dass mein Junge schon eingeäschert und anonym begraben wurde.“ Mutter Lemke war „wie betäubt“. Konnte „nicht verstehen“, was da passiert ist. Anonym begraben? „Was sollte das sein?“
Waldemar wurde auf einer Wiese auf dem Friedhof Brück beigesetzt. Als Begräbnisstelle ist das viereckige Grün auf den ersten Blick nicht zu erkennen. „Nach § 18 Abs. 3 der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Köln ist es u. a. nicht zulässig, auf der Rasenfläche des anonymen Gräberfeldes Grablichter und Grablaternen aufzustellen", steht auf einem Schild am Wegesrand.
Auf der 1000 Quadratmeter großen Wiese wurden schon mehr als 5200 Urnen vergraben. Wo Waldemar Lemke liegt, kann nicht mehr festgestellt werden. Seine Mutter nahm sich einen Anwalt, um Akteneinsicht zu bekommen. Sie wollte verstehen, was da passiert ist.
Es hätte kein Angehöriger ermittelt werden können, weil in der Wohnung des Toten keine Unterlagen gefunden wurden, die Hinweise auf die Familie beinhalteten, so das Ordnungsamt. „Eine weitere Recherche über das Melderegister konnte schon aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen, da im Register für Köln aktuell 144 Einwohner namens Lemke verzeichnet sind“, hieß es in einem Behördenschreiben.
„Die haben sich keine Mühe gegeben, so sieht es doch aus“, meint Jürgen Senhen, der Anwalt der Mutter. „Mit wenigen Computer-Klicks hätten alleine mit dem Kriterium Alter eine Reihe von Lemkes ausgeschlossen werden können.“ Zudem habe der Freund, der den Leichnam von Waldemar gefunden hat, einen Erfolg versprechenden Hinweis gegeben. „Die Mutter soll etwa 90 Jahre alt sein und in Nippes wohnen", hat der Mann laut einem Beiblatt des polizeilichen Todesermittlungsberichts angegeben.
Diese Information sei beim Ordnungsamt nicht angekommen, sagte ein Behördensprecher. Er könne „durchaus verstehen, dass Frau Lemke aufgrund der besonderen Umstände des Falles verärgert ist“, ergänzte Stadtdirektor Guido Kahlen. Er wolle die Rentnerin jetzt zu einem Gespräch ins Ordnungsamt einladen, bei dem „nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht“ werde.
Zudem habe es, als direkte Folge auf die „Lemke-Panne“, einige grundsätzliche Änderungen in der behördlichen Vorgehensweise gegeben, so der Stadtdirektor. Erstens würden bei Sterbefällen nun nicht nur die Hausbewohner, sondern auch Nachbarn nach eventuellen Angehörigen befragt. Zweitens würden diese Befragung vom Ordnungsamt neuerdings wiederholt, wenn sie von Polizei und Staatsanwaltschaft erfolglos durchgeführt wurden. Drittens würden bei der Suche nach Verwandten in Zukunft „auch private Quellen wie beispielsweise die Homepage stayfriends“ genutzt. „Wir möchten alles Erdenkliche tun, damit so etwas nicht noch einmal passiert“, sagte Kahlen.