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Jürgen Senhen

Die Kosten eines Rechtsanwaltes werden vom Ratsuchenden häufig als undurchschaubar angesehen.

Das Gegenteil ist der Fall, da die Gebühren ähnlich wie bei Architekten, Steuerberatern und Ärzten gesetzlich reglementiert sind.

Die Gebühren von Rechtsanwälten werden grundsätzlich von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) bestimmt.

In Zivilsachen ( Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten, im Scheidungs- und Unterhaltsverfahren sowie im Arbeitsrecht ) bestimmen sich die Gebührensätze nach dem sogenannten "Streitwert".

Beispiel : A fordert von B € 5000,00 ein. Der Streitwert beträgt damit € 5000,00. Die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts wird im Algemeinen mit einer sogenannten 1,3 Mittelgebühr berechnet und würde hier mit netto 391,30 betragen.

Die einzelnen Stufen der Vergütungstabelle werden zum einen durch den Schwierigkeitsgrad und/oder über den Umfang der Sache bestimmt. Eine einfache Erinnerung oder Mahnung also mit einer 0,3 Gebühr, eine komplizierte Sachlage mit umfangreicher Einarbeitung kann sogar bis zu einer 1,8 Gebühr reichen.

Zudem können je nach Sachlage oder Rechtsgebiet auch Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Je nach Einkommens- und Vermögenslage besteht die Möglichkeit der Prozeß- und Verfahrenskostenhilfe. Sprechen Sie uns hierzu ruhig an !

Es würde den Umfang der Seite sprengen, jede mögliche Konstellation mit den entsprechenden Gebühren darzustellen. Fragen Sie uns einfach.

Zudem ist die Gebührentabelle des RVG im Internet publiziert

Nachfolgend ist eine Übersicht nach Streitwerten und Gebührensätzen aufgeführt :

 

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

 

Gegenstandswert
bis … €
Gebühr
… €
Gegenstandswert
bis … €
Gebühr
… €
50045,0050 0001 163,00
1 00080,0065 0001 248,00
1 500115,0080 0001 333,00
2 000150,0095 0001 418,00
3 000201,00110 0001 503,00
4 000252,00125 0001 588,00
5 000303,00140 0001 673,00
6 000354,00155 0001 758,00
7 000405,00170 0001 843,00
8 000456,00185 0001 928,00
9 000507,00200 0002 013,00
10 000558,00230 0002 133,00
13 000604,00260 0002 253,00
16 000650,00290 0002 373,00
19 000696,00320 0002 493,00
22 000742,00350 0002 613,00
25 000788,00380 0002 733,00
30 000863,00410 0002 853,00
35 000938,00440 0002 973,00
40 0001 013,00470 0003 093,00
45 0001 088,00500 0003 213,00